JUGENDSCHUTZ

JUGENDSCHUTZ

Kinder unter 8 Jahren dürfen das Veranstaltungsgelände nicht betreten.

Laut Jugendschutzgesetz (JuSchG) dürfen auch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren das Biggesee Open Air ohne Begleitung eines Erwachsenen besuchen. Sollte die Veranstaltung nach 22.00 Uhr enden, müssen Jugendliche unter 16 Jahre das Gelände bis 22 Uhr selbstständig verlassen.

Jugendliche unter 16 Jahren dürfen das Biggesee Open Air mit einer erziehungsbeauftragten Person ohne zeitliche Begrenzung besuchen.

Jugendliche ab 16 Jahren dürfen Konzerte beim Biggesee Open Air , welche bis 24 Uhr beendet sind, ohne Begleitung besuchen. Wenn das Ende des Konzerts nach 24 Uhr geplant ist, muss der Jugendliche in Begleitung einer erziehungsbeauftragten oder erziehungsberechtigten Person sein.

Für die Personensorgeberechtigten besteht die Möglichkeit einen Erziehungsbeauftragten zu benennen, der das minderjährige Kind während und nach der Veranstaltung begleitet und beaufsichtigt. In Begleitung Personensorgeberechtigter oder Erziehungsbeauftragter gelten für Kinder und Jugendliche keine zeitlichen Beschränkungen.

Folgende Punkte sind bei der Erteilung der Erziehungsbeauftragung einzuhalten:

  • die erziehungsbeauftragte Person muss volljährig sein.
  • die erziehungsbeauftragte Person muss der verantwortungsvollen Aufgabe, Ihr Kind in jeder Situation zu unterstützen, gewachsen sein.
  • beim abendlichen Veranstaltungsbesuch muss die Heimfahrt Ihres Kindes gewährleistet sein
  • die erziehungsbeauftragte Person darf während der Begleitung Ihres Kindes nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderer Rauschmittel stehen
  • grundsätzlich tragen Sie weiterhin die volle Verantwortung für Ihr Kind, auch wenn Sie einen Erziehungsbeauftragten benennen

 

Die Mitarbeitenden unserer gastronomischen Einrichtungen sind angewiesen, das Alter von KundInnen bei der Herausgabe von alkoholischen Getränken immer zu überprüfen. Eine Abgabe erfolgt nur an Personen über 16 bzw. über 18 Jahren.

Für die Anreise mit dem Auto stehen mehrere Parkmöglichkeiten zur Verfügung:

Die Parkplätze P1 und P2 sind für alle Besucher geöffnet und kosten jeweils 5 € pro Fahrzeug.

Von P1 verkehrt regelmäßig ein kostenloser Shuttlebus, der Sie bequem direkt zum Veranstaltungsgelände bringt. 

P2 befindet sich in fußläufiger Entfernung zum Gelände und eignet sich ideal für Besucher, die den kurzen Weg zu Fuß zurücklegen möchten. Zusätzlich gibt es an P2 eine Drop-Off / Pick-Up Zone für alle, die lediglich abgesetzt oder abgeholt werden.

Der Parkplatz P4 ist ausschließlich für VIP-Gäste sowie für Menschen mit Behinderung vorgesehen. Die Nutzung ist nur mit einem entsprechenden VIP- oder Behindertenparkticket möglich.

 
 

Sichere dir jetzt dein Ticket!